Benzinfeuerzeuge sind normalerweise nicht im Handgepäck erlaubt, da sie als potenzielle Gefahr angesehen werden. Die entflammbare Natur des Benzins macht sie ungeeignet für den Transport in der Flugzeugkabine.
Gasbetriebene Feuerzeuge und Streichhölzer sind unter gewissen Beschränkungen erlaubt, nämlich ein Feuerzeug pro Passagier. Diese Regelung dient der Sicherheit und gewährleistet, dass die Anzahl von Feuerquellen begrenzt bleibt, um potenzielle Gefahren zu minimieren.
Sollte man mehr als nur ein Feuerzeug im Handgepäck mitführen, wird man spätestens an der Sicherheitskontrolle aufgefordert das zusätzliche Feuerzeug abzugeben oder wegzuschmeißen.