Nein. Grundsätzlich dürfen erlaubte Flüssigkeiten im Handgepäck nur in einer Menge von 100 ml je Passagier mitgeführt werden. Eine weitere Auflage besteht darin, dass die Flüssigkeiten in verschließbaren und transparenten Behältnissen befördert werden müssen und dass diese Flüssigkeiten zudem in wiederverschließbaren Plastikbeuteln mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter aufbewahrt sein müssen. Für Medikamente gelten grundsätzlich keine Mengenbeschränkungen. Allerdings sollte der Passagier hier für den Bedarf eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.

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