Kindersitze dürfen generell mitgeführt werden, wenn diese vorwärts ausgerichtet sind. Sitzerhöhungen dürfen dagegen nur verwendet werden, wenn die Anschnallzeichen im Flugzeug aufleuchten.
Kindersitze dürfen generell mitgeführt werden, wenn diese vorwärts ausgerichtet sind. Sitzerhöhungen dürfen dagegen nur verwendet werden, wenn die Anschnallzeichen im Flugzeug aufleuchten.