Wer eine Reise macht, der kann etwas erleben. Dies kann aber durchaus auch im negativen Sinn gelten. Dann nämlich, wenn Du die Zollbestimmung am Flughafen nicht beachtest, etwa indem Du die Reisefreimengen beim Einkauf im Duty Free überschreitest. Dann kannst Du bei der Gepäckkontrolle am Flughafen eine böse Überraschung erleben. Aber auch das Mitnehmen von Antiquitäten oder Produkten von geschützten Tierarten unterliegt genauen Regelungen bei Ein- und Ausfuhr. Wir haben für Dich daher die wichtigsten Fragen zum Thema Zoll und Flughafen und was darf man mitnehmen zusammengestellt und beantwortet.[

1. Zollbestimmungen bei Flugreisen

Welche Waren oder Souvenirs können bedenkenlos eingeführt werden?

Die Zollbestimmungen beim Fliegen sind etwas anders als jene bei Landreisen. Wenn Du mit dem Flugzeug aus dem Ausland kommst, darfst Du einen höheren Freibetrag nutzen als wenn Du mit dem Auto über einen Landgrenzübergang einreist. Grundsätzlich ist es jedem Reisenden erlaubt, aus Nicht-EU-Ländern Waren im Wert von 430 Euro einzuführen. Ganz wesentlich dabei ist, dass Du diese Waren für Deinen persönlichen Gebrauch oder als Geschenk mit nimmst. Eine gewerbliche Verwendung ist nicht gestattet, hier gibt es keine Freigrenzen und es fallen die ganz normalen Zollgebühren und Steuern an. Natürlich musst Du die Waren auch mit Dir führen. Für Waren, die etwa mit der Post voraus- oder nachgeschickt werden, gelten diese Freigrenzen daher nicht. Weiters zu beachten ist, dass für Kinder bis 15 Jahre verminderte Freigrenzen gelten – Dein Sohn oder Deine Tochter, die unter dieser Altersgrenze liegt, darf daher nur Mitbringsel im Wert von 175 Euro zoll- und steuerfrei einführen. Ganz wichtig auch: Die Freibeträge können nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Ein Paar darf also nicht ein Produkt im Wert von 1.060 Euro einführen, was der gemeinsamen Freigrenze entsprechen würde. Ein wertvolles Souvenir oder zum Beispiel eine sehr teure Lederjacke ist also zu versteuern. 

Auf welche Waren werden Zoll und Steuern erhoben?

Die Zollbestimmungen bei Genussmittel wie Alkohol und Zigaretten

Für Raucher lautet die wichtige Frage: Wie viele Stangen Zigaretten darf man im Flugzeug mitnehmen? Denn es gelten spezielle Zollbestimmungen bei Genussmitteln. Voraussetzung für die Einfuhr von Genussmitteln ist ein Mindestalter von 17 Jahren. Die grundsätzliche Antwort lautet: Du darfst eine Stange Zigaretten mitnehmen, also 200 Stück. Allerdings darfst Du nur 100 Zigarillos einführen oder 50 Zigarren bzw. 250 Gramm Rauchtabak. Und die Einfuhr weiterer Tabakprodukte neben einer Stange Zigaretten ist nicht möglich. Wer im Duty Free also 25 Zigarren kauft, darf man ohne Überschreitung der Reisefreimengen nur mehr 100 Zigaretten mitnehmen. Diese Bestimmungen werden insbesondere bei der Einreise aus steuerlichen Sondergebieten wie etwa den Kanarischen Inseln besonders streng kontrolliert.

 

Auch die Einfuhrregelungen für Alkohol sind streng: Eingeführt werden dürfen vier Liter Wein, 16 Liter Bier und bis zu einem Liter Spirituosen über 22% Alkoholgehalt. Liköre mit einem Alkoholgehalt unter 22% sind bei der Einfuhr mit zwei Litern limitiert. Fünf Flaschen Deines Lieblingsweins aus dem Urlaub sowie eine Flasche Cognac aus dem Duty Free stellen also noch keine Überschreitung der Reisefreimengen dar und dürfen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden.

2. Verbotene und genehmigungspflichtige Gegenstände bei der Einfuhr

Welche Gegenstände darf man nicht einführen?

Es gibt verschiedene Waren und Gegenstände, die keinesfalls oder nur mit speziellen Genehmigungen und Zertifikaten eingeführt werden dürfen. Diese fallen dann natürlich auch nicht unter die wertmäßigen Reise-Freimengen. Die Frage beim Zoll am Flughafen: Was darf man mitnehmen? kommt bei solchen Waren zu spät. Sie würden nämlich sofort beschlagnahmt werden. Grundsätzlich handelt es sich dabei um gefährliche Produkte, große Mengen Bargeld, verfassungswidrige Medien, schützenswerte Kulturgüter bzw. Tiere und Pflanzen sowie natürlich Drogen.

 

  • Bargeld: Bargeldmengen im Gegenwert von mehr als 10.000 Euro sind beim Zoll am Flughafen anzumelden.
  • Kulturgüter: Wenn Du echte antike Artefakte im Ausland als Souvenir erstehst, darsft Du diese meist nicht nach Deutschland einführen. Es gelten strenge Gesetze und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kulturgütern. Solche Waren werden im Rahmen der Einfuhrregelungen sofort beschlagnahmt, auch Strafen können drohen.
  • Gefährliche Produkte: Dazu zählen Waffen, Munition und Feuerwerkskörper. Diese unterliegen besonders strengen Regelungen bei Ein- und Ausfuhr. Bei Feuerwerkskörpern gilt, dass Du solche der Kategorie 1, also Spaßknaller, jedenfalls einführen darfst, ebenso kleine Silvesterraketen der Kategorie 2. Wichtig ist allerdings, dass alle Produkte ein CE-Prüfsiegel haben, ansonsten ist die Einfuhr untersagt. Alle größeren Feuerwerkskörper sind ohnehin anmeldungspflichtig. Waffen und Munition dürfen nur dann eingeführt werden, wenn Du auch nach deutschem Waffenrecht berechtigt bist, diese Waffe zu besitzen. Waffen, die in Deutschland verboten sind, dürfen selbstverständlich nicht eingeführt werden. Grundsätzlich ist die Ein- und Ausfuhr von Waffen – etwa für einen Jagdurlaub oder eine Sportveranstaltung – immer genehmigungspflichtig.
  • Tiere und Pflanzen: Um den Handel mit geschützten Tierarten zu unterbinden und so zum Überleben dieser Arten beizutragen, darfst Du zahlreiche Tier- und Pflanzenprodukte nicht nach Deutschland einführen. Die Zollvorschriften sind hier sehr streng und es droht beim Zoll eine Strafe. Grundsätzlich gilt: Sei vorsichtig bei allen Produkten aus exotischen Tieren. Das gilt etwa für ausgestopfte Vögel oder Echsen ebenso wie für Souvenirs aus Elfenbein oder von Nashörnern.
  • Vorsicht ist auch bei Leder geboten: Kleidungsstücke aus Leder von geschützten Tierarten wie etwa Elefantenleder oder Handtaschen aus Krokodilleder dürfen nicht eingeführt werden. Da hilft auch kein Ausfuhrzertifikat, wie es oft von lokalen Händlern angeboten wird, da dieses meist gefälscht ist. Verboten sind aber auch sämtliche Produkte von Affen – etwa das im südlichen Afrika beliebte „Bushmeat“.
  • Aber auch viele asiatische Arznei- und Potenzmittel enthalten Stoffe von geschützten Tierarten – ihre Einfuhr ist daher ebenfalls verboten.
  • Ebenso untersagt ist die Einfuhr von geschützten Pflanzen oder Produkten aus solchen. Dazu zählen viele Kakteen- und Orchideenarten. Besser also Du lässt die Pflanzen in ihrem Ursprungsland und kaufst Dir hier im Fachhandel eine schöne Zierpflanze, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
  • Lebensmittel: Nicht jeder wohlschmeckende Käse oder jede Wurstsorte darf in die EU eingeführt werden. Denn Milch- und Fleischprodukte unterliegen zur Vermeidung der Einschleppung von Tierseuchen strengen Beschränkungen. Dies gilt auch für Pilze – hier darfst Du allerdings bis zu zwei Kilogramm zum persönlichen Gebrauch mitnehmen. Vollständig verboten ist allerdings die Einfuhr von Kartoffeln. Wurst und Käse müssen den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen wie sie in der EU gelten. Du musst sie beim Zoll am Flughafen anmelden und von einem Veterinär untersuchen lassen. Entsprechen sie den Vorschriften nicht, werden sie an Ort und Stelle entsorgt.
  • Gefälschte Produkte (s.g. Fakes): Die Einfuhr von gefälschten Markenprodukten, wie Du sie in vielen Urlaubsländern sehr billig kaufen kannst, ist grundsätzlich untersagt. Dient etwa eine gefälschte Handtasche zum Privatgebrauch, schreitet der Zoll nicht ein. Das Einfuhrverbot gilt nur, wenn eine gewerbliche Absicht erkennbar ist. Zehn scheinbar teure Markenuhren im Handgepäck, die allerdings gefälscht sind, werden den Verdacht erregen, dass Du sie verkaufen willst. Dann gelten die entsprechenden Zollbestimmungen der EU für Produktpiraterie, möglicherweise droht Dir aber auch ein Strafverfahren.

 

3. Rückkehr aus einem EU Land

Was darf man grundsätzlich steuerfrei einführen?

Da die EU ein gemeinsamer Wirtschaftsraum und eine Zollunion ist, gilt innerhalb der EU das Prinzip des freien Warenverkehrs. Es kann aber trotzdem eine Gepäckkontrolle am Flughafen stattfinden. Denn auch für Reisen innerhalb der EU gilt die einer oder andere Zollbestimmung am Flughafen. Dies betrifft hauptsächlich Genussmittel, aber auch gefährliche Gegenstände wie Waffen sowie diverse Lebensmittel, aber auch Kunstgegenstände und Antiquitäten, die auch innerhalb der EU nicht verbracht werden dürfen. Die Zollbestimmungen bei Genussmitteln auf Reisen innerhalb der EU sind großzügiger als die Zollbestimmungen für NON-EU Reisen.

Gibt es Richtmengen für steuerfreie Waren?

Wie viele Stangen Zigaretten darf man im Flugzeug mitnehmen, wenn man aus einem EU-Land kommt? Immerhin vier. Denn erlaubt sind pro Person 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak. Es dürfen auch 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Liköre und bis zu 90 Liter Wein – davon allerdings nur 60 Liter Schaumwein – eingeführt werden. Dazu kommt eine Freimenge von 110 Liter Bier. Diese Reise-Freimengen werden wohl nur schwer zu überschreiten sein, denn die Ausschöpfung dieser Zollbestimmungen bei Genussmitteln würde wohl das Gepäcklimit sprengen.

Vorsicht gilt aber bei Einreisen aus gewissen Gebieten der EU-Länder wie die Kanarischen Inseln, die Insel Helgoland oder die französischen Überseedepartements. Für diese Gebiete gelten zumindest bei Genussmitteln die Zollbestimmungen für NON-EU Länder, da dort keine Tabaksteuer eingehoben wird.

4. Rückkehr aus einem Land außerhalb der EU

Gibt es eigene Zollbestimmungen für USA Reisen?

Wenn Du aus den USA zurück in die EU kommst, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie bei jedem anderen Flug aus einem Nicht-EU-Land. Es gibt keine eigenen Zollbestimmungen für USA Reisen, hast Du also in New York kräftig geshoppt, solltest Du den roten Ausgang nehmen und eine Zollerklärung abgeben.

Wie hoch ist der erhobene Zoll?

Wenn Du im Ausland ein besonders günstiges Produkt siehst, das die Reisefreigrenze von 430 Euro überschreitet und es legal nach Hause bringen möchtest, musst Du bis zu einem Warenwert von 700 Euro 17,5 % Pauschalabgabe dazu rechnen. So viel verlangt der Zoll nämlich bei der Einfuhr. Ist die Ware teurer, muss sie verzollt werden. Dabei ist dann der Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Zollsätze bei Einfuhren in die EU sind sehr unterschiedlich. Auf Laptops etwa wird kein Zoll erhoben, auf Handtaschen zwischen 3 und 9,7 %, auf Textilien zwölf Prozent und auf Lederbekleidung wieder nur vier Prozent. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %.

4. Häufigste Fragen zum Thema Zollbestimmungen

 

Darf ich Lebensmittel in die EU einführen?

Grundsätzlich ja. Allerdings musst Du darauf achten, dass die Lebensmittel den Bestimmungen der EU entsprechen. Das muss am Flughafen von einem Veterinär festgestellt werden. Zusätzlich gibt es Einfuhrbeschränkungen und -verbote für Fleisch- und Milchprodukte. Komplett verboten ist die Einfuhr von Kartoffeln. Im Zweifelsfall genieße daher die Spezialitäten im jeweiligen Ursprungsland und spare Mühe und Enttäuschungen, indem Du sie nicht im Flugzeug mit nach Europa nimmst.

 

Darf ich Genussmittel wie Zigaretten aus EU-Staaten unbegrenzt einführen?

Nein. Der freie Warenverkehr gilt für Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol nicht bzw. nur eingeschränkt. Auch aus EU-Ländern bzw. aus dem Duty Free bei einem Flug innerhalb der EU darfst Du nur vier Stangen Zigaretten einführen. Für gewisse Gebiete der EU wie Helgoland, die Kanarischen Inseln oder die französischen Überseegebiete gelten die Reisefreigrenzen für NON-EU Staten.

 

Darf ich einen Laptop um 800 Euro mit meiner Freundin gemeinsam einführen?

Obwohl für Dich und Deine Freundin gemeinsam eine Reisefreigrenze von 860 Euro gilt, darfst Du den Laptop nicht steuerfrei einführen. Denn der Laptop ist schließlich nicht teilbar und die Reisefreigrenze gilt pro Reisendem. Die Waren müssen auch für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Hat Deine Freundin etwa fleißig Kleider und Schuhe geshoppt, darfst Du diese nicht zollfrei einführen, da die Waren offensichtlich nicht für Deinen persönlichen Gebrauch als Mann bestimmt sind.

 

5. Hilfreiche Links mit Informationen zum Thema Zollbestimmungen

www.zoll.de

Die Homepage des Deutschen Zolls mit allen Informationen rund um die legale Einfuhr von Waren.

 

www.finanztipp.de/einfuhrzoll

Hier findest Du eine Übersicht über die wichtigsten Zollbestimmungen

 

www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Zoll/zoll.html

Alles rund um die Einfuhr von Waren vom Bundesfinanzministerium

 

https://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/

Tipps und Informationen vom größten deutschen Automobilclub

 

https://www.lufthansa.com/de/de/Gepaeck-Ratgeber

Alle wichtigen Informationen rund um das Gepäck im Flugzeug gibt es auf der Lufthansa